Für meine Leistungen erhebe ich Privatpreise, dabei orientiere ich mich an der GebüTH, der Gebührenübersicht für Therapeuten.
Wenn Sie privat versichert sind und eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie vorliegt, können Sie meine Privatrechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. der Beihilfestelle einreichen.
Die Kostenübernahme hängt dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab, bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrem Versicherer.
Sind Sie gesetzlich versichert und haben eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung, wird die Behandlung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abgerechnet.
Auch hier hängt die Höhe der Kostenübernahme von Ihren individuellen Versicherungsvereinbarungen ab.
Wenn Sie weder privatversichert sind, noch über eine Heilpraktiker – Zusatzversicherung verfügen, so können Sie jede Leistung auch privat zahlend in Anspruch nehmen.