Preise

Für meine Leistungen erhebe ich Privatpreise.

Die Rechnung wird von Ihnen als Leistungsempfänger an mich gezahlt, unabhängig davon, wie Ihre Versicherungsleistungen vereinbart sind.

Übrigens: Die sogenannte „Beamtenbeihilfe“ ist ein großzügiger Zuschuss des Staates an Beamte, deckt aber selbstverständlich nicht die Rechnungshöhe!

Wenn Sie privat versichert sind und eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie vorliegt, können Sie meine Privatrechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. der Beihilfestelle einreichen.

Die Kostenübernahme hängt dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.

Sind Sie gesetzlich versichert und haben eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung, wird die Behandlung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abgerechnet.

Auch hier hängt die Höhe der Kostenübernahme von Ihren individuellen Versicherungsvereinbarungen ab.

Wenn Sie weder privatversichert sind, noch über eine Heilpraktiker – Zusatzversicherung verfügen, so können Sie jede Leistung auch privat zahlend in Anspruch nehmen.